Die starke Fahrschule
für Rodgau, Rödermark & Egelsbach
 
 
 

Fragen und Antworten zum Thema Fahrschule

 

Frage: Ab wann kann ich mit meiner Ausbildung beginnen?
Antwort: Ein halbes Jahr vor Deinem 18. bzw. 16. Geburtstag. Theorieprüfung frühestens 3,
praktische Prüfung 1 Monat vorher.


Frage: Welchen Motorrad-Führerschein kann ich mit 18 machen ?
Antwort: Klasse A2, d.h. bis 48 PS. (Voraussetzung ist max. 0,16 kW pro kg Leergewicht).


Frage: Brauche ich einen Führerschein für ein Mofa?
Antwort: Wer nach dem 1.4.1965 geboren ist, benötigt eine Mofa-Prüfbescheinigung. Nach 6 mal 90 Minuten Theorie und 1 mal 90 Minuten praktischen Fahrens muss dazu eine theoretische Prüfung abgelegt werden.
Wer älter ist, kann ohne irgendeine Bescheinigung oder Führerschein Mofa fahren.


Frage: Ich habe bereits seit 10 Jahren den Auto-Führerschein. Welchen Motorrad-Führerschein kann ich machen?
Antwort: Ab 24 Jahren kannst Du den leistungsunbeschränkten Führerschein Klasse A machen.


Frage: Welchen Führerschein kann ich mit 16 machen?
Antwort: Klasse AM, d.h. Roller oder Krafträder bis max. 50 ccm und 45 km/h.
Klasse A1, d.h. 125 ccm und ohne Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Ausbildung ist hierbei mit Schaltgetriebe. In der Prüfung muss vorausgefahren werden und es gibt 12 Sonderfahrten. Der Preis beträgt ca. 1.300€.
Vorteil: Wenn Du später den Motorrad-Führerschein Klasse A2 machst, must du nur eine Reduzierte Prüfung ablegen (ca. 40 minuten). Vorraussetzung ist die Fhrerlaubnis Klasse A1 mindestens 2 Jahre oder länger. Außerdem ist dieser Führerschein schon auf Probe, so dass mit 18 Deine Probezeit vorbei ist.


Frage: Ich komme aus Polen und arbeite seit diesem Jahr im Rodgau. Kann man mit einem Führerschein aus dem Ausland in Deutschland fahren?
Antwort: Erst einmal ja! Dein Führerschein gilt bei uns ab 1.1.1999 nur noch ein halbes Jahr! Falls Du länger in Deutschland bleiben möchtest, ist es sinnvoll, möglichst bald eine Umschreibung beim Landratsamt (Führerscheinstelle) zu beantragen, da für die Umschreibung des polnischen Führerschein eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich ist.
Führerscheine aus EU-Ländern gelten in Deutschland unbefristet.


Frage: Was bedeutet Probezeit ?
Antwort: Ab Klasse A1 aufwärts werden allen Ersterteilungen 2 Jahre auf Probe erteilt. Wer innerhalb der Probezeit auffällig wird muss einen Nachschulungskurs besuchen. Seine Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre. Bei erneuter Auffälligkeit wird vom Landratsamt eine Verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Nach der 3. Auffälligkeit wird die Fahrerlaubnis entzogen.


Frage: Wann bekommt man Punkte in Flensburg?
Antwort: Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld ab 40,00€ werden beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gespeichert. Je nach Schwere des Verstrosses gibt es 1 bis 2 Punkte pro Delikt. Mit 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach bestimmten Fristen können Punkte automatisch verfallen. Man kann durch den Besuch eines Fahreignungsesminar 1 Punkt abbauen.


Frage: Was bedeutet Punkteabbau?
Antwort: : In einem Fahreignungsesminar können in folgender Weise Punkte abgebaut werden: Wer max. 5 Punkte hat, bekommt 1 Punkt Rabatt.
Wer 9 bis 13 Punkte hat, bekommt nur noch 2 Punkte Rabatt.
Bei 14-17 Punkten ist das Aufbauseminar Pflicht (kein Punkte-Rabatt).
Durch eine verkehrspsychologische Beratung können 2 weitere Punkte abgebaut werden (auch noch mit 17 Punkten).


Frage: Was kostet ein Autoführerschein?
Antwort: Durchschnittlich ca. 1.400,00 €. Je nach Talent und Vorkenntnisse kann es natürlich Abweichungen nach oben und unten geben.