Die starke Fahrschule
für Rodgau, Rödermark & Egelsbach
 
 
 

Führerschein mit 17 - so geht's:

Ablauf

 

Festlegungen / Hinweise

Reguläre Fahrschulausbildung
ab 16 1/2 Jahren
  Für den Fahrschüler ein Jahr früher als bisher, sonst keine Änderung

Voraussetzung für Begleiter
  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt 3)
  • Max. 3 Punkte im KBA-Verkehrszentralregister
 
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Fahrerlaubnis mit 17 Jahren
nach Prüfung
 
 
  • Befristete Prüfungsbescheinigung
  • Beginn der Probezeit
  • Der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer
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anschließend begleitetes Fahren
d.h. Fahren üben in unterschiedlichen Verkehrssituationen
 
  Auflagen:
  • Das Fahren ist nur zusammen mit der Begleitperson  erlaubt
  • Auch für die Begleitperson gilt ein Drogen- und Alkoholverbot
    (max. 0,5 Promille)
  • Der Geltungsbereich der Prüfungsbescheinigung ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt
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Unbeschränkte Fahrerlaubnis
ab 18 Jahren
 
  Aushändigung des EU-Kartenführerscheins