Die starke Fahrschule
für Rodgau, Rödermark & Egelsbach
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FÜHRERSCHEIN MIT 17
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Führerschein mit 17 - so geht's:
Ablauf
Festlegungen / Hinweise
Reguläre Fahrschulausbildung
ab 16 1/2 Jahren
Für den Fahrschüler
ein Jahr früher als bisher, sonst keine Änderung
Voraussetzung für Begleiter
Mindestens 30 Jahre alt
Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt 3)
Max. 3 Punkte im KBA-Verkehrszentralregister
Fahrerlaubnis
mit 17 Jahren
nach
Prüfung
Befristete Prüfungsbescheinigung
Beginn der Probezeit
Der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer
anschließend begleitetes Fahren
d.h. Fahren üben in unterschiedlichen Verkehrssituationen
Auflagen:
Das Fahren ist nur zusammen mit der Begleitperson erlaubt
Auch für die Begleitperson gilt ein Drogen- und Alkoholverbot
(max. 0,5 Promille)
Der Geltungsbereich der Prüfungsbescheinigung ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt
Unbeschränkte Fahrerlaubnis
ab 18 Jahren
Aushändigung des EU-Kartenführerscheins
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