Die starke Fahrschule
für Rodgau, Rödermark & Egelsbach
 
 
 

Was kostet der Führerschein?

Die Preise bitte während der Öffnungszeiten in der Fahrschule erfragen.
Die Grundgebühr umfasst den theoretischen Unterricht und die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule. Sie ist bei der Anmeldung in der Fahrschule zu bezahlen oder spätestens zu Beginn der ersten Theoriestunde. Wenn Du an mehr als den vorgeschriebenen Theoriestunden teilnehmen möchtest, entstehen für Dich deswegen keine zusätzlichen Kosten.
Neben den Fahrschulcard, die das notwendige Wissen für die theoretische Prüfung enthält und somit unverzichtbar ist, bieten wir zusätzlich den THEO zum lernen an. Das Lernmaterial kannst du bei uns kaufen (zahlbar bei Übergabe).
Praktische Fahrstunden sind im voraus zu bezahlen.
Grundsätzlich gilt, dass am Tage der praktischen Prüfung die Ausbildung vollständig bezahlt sein muss. Andernfalls wird der Fahrschüler nicht mit in die Prüfung genommen. Die TÜV-Gebühren für die beantragte Prüfung muss er trotzdem bezahlen.
Wir wären gerne kulanter, haben aber in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Für Ihr Verständnis diesbezüglich bedanken wir uns.

Führerschein-Antrag

Nachdem Du dich bei der Fahrschule zum Führerschein angemeldet hast, ist der Führerschein beim Straßenverkehrsamt zu beantragen.
Wenn Du zum ersten Mal einen Führerschein beantragst, ist der „Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ abzugeben. Möchtest Du eine neue Führerscheinklasse erwerben, musst Du einen „Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis“ stellen. Beide Formulare erhältst Du von uns.
Bei Ersterteilung sind folgende Unterlagen bei uns abzugeben:
 - ein Sehtest (bei jedem Optiker zu erwerben)
 - ein Biometrisches Passbild (Bei Mofa zwei Passbilder)
 - eine Bescheinigung über Teilnahme an einem Sofortmaßnahmenkurs (ca. 6 Stunden Dauer) oder an einem Erste-Hilfe-Kurs (ca. 12 Stunden Dauer).
Der Sehtest darf höchstens ein Jahr alt sein.
Bei Erweiterung der Führerscheinklasse ist nur ein Sehtest und ein Biometrisches  Passbild sowie eine Kopie des Führerscheins abzugeben.
 
Die Bearbeitung dauert in der Regel ca. 4 bis 6 Wochen, kann aber in Einzelfällen auch länger dauern. Das Straßenverkehrsamt schickt dann einen Prüfauftrag zum TÜV. Theoretische und praktische Prüfungen können nur mittels des „Bewerberdaten-Blatt“ abgelegt werden.

Theoretischer Unterricht

Jeder theoretischer Unterricht ist in sich abgeschlossen und baut trotz sich stetig wiederholender Querverweise nicht auf die vorherigen Stunden auf. Somit ist ein Einstieg jederzeit möglich und eine verpasste Theoriestunde kein „Beinbruch“.
Der Unterricht erfolgt unter Zuhilfenahme eines PC-Programmes.
Im Grundkurs wird der für alle Klassen notwendige Lehrstoff durchgenommen.
Der Zusatzunterricht behandelt spezielles Wissen der jeweiligen Ausbildungsklasse.
Du brauchst keine Lernunterlagen oder Bögen mit in den Unterricht zu bringen.
Es werden Anwesenheitslisten geführt.
Vor Unterrichtsbeginn hast Du bereits die Möglichkeit, Fragebögen auszufüllen.
Die Theoriestundenanzahl für weitere Kombinationen von Doppelklassen erfährst du bei uns im Büro.

Theoretische Prüfung - Was gehört dazu?

Wenn Deine TÜV-Papiere nach Bearbeitung wieder bei uns eingegangen.
Wenn Du die Mindestanzahl an theoretischen Unterrichtsstunden (Doppelstunden á 90 Minuten) absolviert hast.
   

Die Prüfung erfolgt beim TÜV in Dietzenbach.
Bitte vergiss Deinen Personal- oder Reisepass nicht !!!
Die maximale Fehlerpunktzahl beträgt 10.
Wir garantieren für das Bestehen der Prüfung, wenn du den THEO fahrbereit hast, und zahlen sogar die TÜV-Gebühr bei Nicht-bestehen.

Fahrstunden - Wann, wo, wie?

Vor der ersten Fahrstunde sollten grundsätzliche Kenntnisse des Verkehrsrechts (Verkehrsschilder, Vorfahrtsregeln etc.) beherrscht werden. Eine Mindestanzahl von zuvor absolvierten Theoriestunden gibt es aber nicht.
Auf jeden Fall sollte der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle abgegeben worden sein.
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. Wenn Du Grundkenntnisse über das Fahrzeug hast, werden Doppelstunden à 90 Minuten gefahren.
Einen Termin für eine Fahrstunde erhältst Du vom Fahrlehrer.
     
Die erste Fahrstunde wird ab der Fahrschule gefahren. Für alle weiteren Stunden kann ein individueller Treffpunkt ausgemacht werden. Der Fahrlehrer holt Dich ab.

Sonderfahrten

Die Sonderfahrten sind die Pflichtfahrten, die jeder Fahrschüler fahren muss, da sie vom Gesetz vorgeschrieben sind. Zugleich sind es die Anzahl der Mindestfahrten.
Sonderfahrten können erst gefahren werden, wenn der Fahrschüler das Autofahren beherrscht.
Sonderfahrten werden gegen Ende der Ausbildung gefahren.


Endlich - Praktische Prüfung

Nachdem Du die theoretische Prüfung bestanden hast, können wir Dich für die praktische Prüfung beim TÜV anmelden.
Grundvoraussetzung für die praktische Prüfung ist das Bestehen der theoretischen Prüfung.
Du solltest das Fahrzeug sicher beherrschen und die erforderlichen Übungen souverän absolvieren können.
Alle erforderlichen Sonderfahrten muss der Fahrlehrer mit Dir gefahren sein.
Wir sind verpflichtet, Dir einen Ausbildungsnachweis zur Unterschrift vorzulegen.
Bist du einmal angemeldet, kannst aber aus persönlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, musst du (ausnahme bei z. B. Unfall oder Erkrankung mit ärztlichem Attest) die TÜV-Gebühren trotzdem bezahlen.
Bitte vergiss deinen Personal- oder Reisepass nicht !!!

Geschafft! - Achtung! - Führerschein auf Probe

Die Probezeit beträgt nach Aushändigen des Führerscheins zwei Jahre.
Bekommst Du während dieser zwei Jahre wegen bestimmter Verkehrsverstöße ein Bußgeld von mehr als 40 €, verlangt das Straßenverkehrsamt von Dir die Teilnahme an einem „Nachschulungskurs für auffällig gewordene Fahranfänger“ (ASF-Seminar).

Eine Nachschulung ist beispielsweise bei folgenden Vergehen erforderlich:
 - rote Ampel überfahren
 - maximale Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h überschreiten
 - einem Vorfahrtberechtigtem die Vorfahrt nehmen.
Der Nachschulungskurs ist ein speziell für Fahranfänger konzipierter Kursus, der über vier Sitzungen zu jeweils 135 Minuten und einer Fahrprobe von 30 Minuten abgehalten wird. Nicht jede Fahrschule ist berechtigt, solch einen Kursus durchzuführen.
Wer trotz Aufforderung des Straßenverkehrsamtes keinen Kurs in der gesetzten Frist absolviert, bekommt den Führerschein entzogen, bis er diesen Kurs nachweist.
Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
Solltest Du weiterführende Fragen haben, besuche uns ganz unverbindlich im Büro.